Chronik von Hintertux
Wie alles begann...
Etappen der Eingemeindung
Vorgeschichte
Wie der Fund einer prähistorischen Bronzenadel am Tuxer Joch beweist, war dieser Alpenübergang schon in vorgeschichtlicher Zeit begangen. Er ist der erste Beleg dafür, dass die dauerhafte Besiedlung des hintersten Tuxertales (Hintertux) vom Wipptal aus erfolgte. Dies war der Grund dafür, dass Hintertux sowohl in kirchlicher Hinsicht als auch verwaltungsgemäß zum Wipptal gehörte, nämlich zur Pfarre Steinach bzw. zum Landesgericht Steinach. Wegen der vor allem im Winter unterbrochenen Verbindung zum Wipptal kam es bereits im 15. Jahrhundert zur Abtrennung von Hintertux von der Pfarrre Steinach. 1376 war in Hipppach eine Kaplanei innerhalb der Großspfarre Fürgen errichtet worden, die auch für Lanersbach zuständig war. 1465 wurde mit dem Bau einer Kirche begonnen, die 1471 geweiht wurde. 1475 erhielt Hippach einen zweiten Prister, der die Kirche in Lanersbach betreuen sollte. 1483 wurde schließlich Hintertux von der Pfarre Steinach abgetrennt und der Kaplanei Hippach zugeteilt. 1486 erhielt die Lanersbacher Kirche das Begräbnisrecht. Ab diesem Jahr konnten die Hintertuxer ihre Verstorbenen in Lanersbach begraben und mussten sie nicht mehr nach Mauern im Wipptal bringen. Seit dem 15. Jahrhundert bestanden also Gemeinsamkeiten von Hintertux und Tux in kirchlicher Hinsicht, die auf vertraglicher Basis, zuletzt 1914, geregelt wurden. Hintertux hatte 17% der Kosten für die Kirche zu bestreiten. Ähnliches galt auch für das Sanitätswesen, wo Hintertux ebenfalls zu den Kosten der Gemeindehebamme beitragen musste. In verwaltungsmäßiger bzw. gerichtlicher Hinsicht bleiben aber die alten Verhältnisse unverändert bestehen. Hintertux gehöhrte zum Landesgericht Steinach bzw. nach den Verwaltungsreformen des 19. Jahrhunderts zum Bezirksgericht Steinach bzw. zur Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Ein erster Ansatz zu einer Änderung wurde 1813 unternommen, als man Hintertux (bis 1817) dem Landgericht Zell am Ziller zuteilte.
Die Trennung von Schmiern
Die Fraktion Hintertux ist circa 4 Stunden von Schmirn entlegen und kann eine Verständigung in Sachen der gemeinsamen Gemeindeangelegenheiten nur mit Schwierigkeiten und im Winter wegen Mangels eines Überganges über das Tuxerjoch nicht bewirkt werden – schrieb der Bürgermeister von Schmirn im Jahre 1925. Die Fraktion Hintertux hatte deshalb immer schon eine Sonderstellung in der Gemeinde Schmirrn eingenommen und eine fast autonome Verwaltung gehabt. Deshalb hatte der Gemeinderat von Schmirn in der Sitzung von 21. Mai 1925 den Beschluss gefasst, bei der Landesregierung wegen einer Abtrennung von Hintertux vorstellig zu werden. Die Gemeinde Schmirn hatte „keinerlei Interesse“ – wie der Schmirner Bürgermeister betonte – an einem weiteren gemeinsamen Bestand. Hintertux könnte Teil der Gemeinde Tux werden, weil diese nur rund eine Gehstunde entfernt wäre und die Tuxerstraße sich im letzten Stadium des Ausbaues befände. Hintertux könnte aber auch eine eigenständige Gemeinde werden. Wichtig war nur, dass der Gemeinde Schmirn aus der Abtrennung keine Kosten entstehen würden. Die Landesregierung reagierte auf diesen von Schmirn eingebrachten Antrag sofort und berief für den 21. Juli 1925 um 9.00 Uhr vormittags eine Sitzung im „Unterkunftshaus am Tuxerjoch“ ein, bei der Vertreter von Schmirn, Tux und Hintertux sowie der Landesregierung über die Trennung verhandeln sollten.
Die Verhandlung am Tuxerjoch am 21. Juli 1925
Unter Leitung des Landesamtsrates Dr. Richard Fischer fand die Zusammenkunft am Tuxerjoch statt. Dabei wurde relativ rasch eine grundsätzliche Regelung getroffen. Die künftige Gemeindegrenze sollt die Weidegrenze zwischen Hintertux und Schmirn sein: „Sie verläuft von der Gemeindegrenze Navis-Schmirn längs des Grates bis zum Übergang über das Tuxer Joch, von dort zur Frauenwand, Ramsgrat, Kasererspitze, Olperer“. Das gemeinsame Eigentum wurde so aufgeteilt, dass jenes auf Hintertuxer Seite der Gemeinde Tux, jenes auf Schmirner Seite der Gemeinde Schmirn zufallen sollte. Schmirn musste allerdings eine Ausgleichszahlung von 2.600,- Schilling in je zwei Jahresraten zu 700,- bzw. 600,- Schilling zahlen. Das Jagdgebiet sollte zu einem Sechstel zu Tux kommen. Die Rechte und Verpflichtungen aus dem Heimatrecht der Hintertuxer gingen von Schmirn auf Tux über. Tux übernahm auch die Instandhaltung der öffentlichen Wege. Bezüglich Kirche und Sanität sollten die bisherigen vertraglichen Regelungen aufrecht bleiben. Die Kosten der Trennung hatte Tux zu tragen, Schmirn steuert dazu nur 40,- Schilling bei.
Der Zusatzvertrag von Hintertux am 21. Juli 1925
Auf dem Heimweg von der erfolgreichen Verhandlung am Tuxer Joch kehrten die Vertreter von Tux und Hintertux in Hintertux zu, wo es dann im Beisein von Dr. Fischer von der Landesregierung zu einem Zusatzvertrag, „aufgenommen am 21. Juni 1925 abends im Gasthof Hintertux“, kam. Darin wurde der finanzielle Aufwand für das Schulwesen geregelt. Dieser sollte entsprechend der Steuerleistung erfolgen, vor allem im Hinblick auf einen Schulneubau in Lanersbach. Wollte hingegen Hintertux eine eigene Schule bauen oder eine Schulklasse einrichten, sollte es die Kosten dafür alleine tragen. Als es dann 1929 tatsächlich zum Schulneubau in Lanersbach und zugleich in Hintertux kam, konnte man sich tortzdem des Zusatzvertrages nicht einigen und bat um Vermittlung durch die Landesregierung. Dr. Richard Fischer konnte in der Sitzung am 23. Oktober 1929 erreichen, dass Tux der Fraktion Hintertux zu deren Schulneubau 3.000,- Schilling in drei Jahresraten dazuzahlte und 80 Holzstämme bereitstellte. Der Rest der Baukosten wurde entsprechend der Steuerleistung auf die Bewohner von Hintertux aufgeteilt.
Die Abtrennung von Schmirn und die Vereinigung mit Tux
Nachdem sich alle Beteiligten über die Veränderungen einig waren, konnte die Landesregierung alle davon betroffenen Verwaltungsstellen zu einer Stellungsnahme bitten. Am 2. September 1925 erteilte das Oberlandesgericht seine Zustimmung, wenig später am 3. Oktober 1925 auch die Finanzlandesdirektion. Auch der Landesamtsdirektor erteilte am 8. Oktober 1925 seine Zustimmung, machte aber darauf aufmerksam, dass die Zustimmung der Bundesregierung notwendig sei, da es zu einer Änderung des Gerichtssprengels käme. Zur selben Zeit übergab der Schmirner Bürgermeister ein Parzellenprotokoll, damit der genaue Verlauf der neuen Gemeindegrenze festgelegt werden konnte. Gleichzeitig gab er zu Protokoll: „Ich ersuche dahin zu wirken, dass die Gemeindetrennung tunlichst mit 1. Jänner 1926 in Wirksamkeit trete“. Die entsprechenden öffentlichen Kundmachungen wurden am 10. November (Schmirn) bzw. 15. November (Tux) jeweils zwei Wochen angeschlagen, Einsprüche oder Beschwerden gab es nicht. Und trotzdem kam es nicht zur gewünschten Trennung mi 1. Januar 1926, weil sich das Bundesministerium des Inneren mit seiner Zustimmung Zeit ließ. Am 23. Dezember 1925 schickte die Landesregierung deshalb ein Telegramm, weil die Angelegenheit „außerordentlich dringend“ war. Erst nach einem weiteren Urgenzschreiben erteilte der Bundekanzler am 9. Januar 1926 seine Zustimmung. Am 11. März 1926 konnte schließlich der Tiroler Landtag den entsprechenden Beschluss fassen. Am 15. März 1926 wurden die betroffenen Gemeinden Schmirn, Tux, die Fraktion Hintertux, die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, die Bezirksgerichte Steinach und Zell am Ziller von der erfolgten Abtrennung Hintertux von Schmirn und der Eingliederung in Tux verständigt.
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